Konzeption

Konzeption des Interkulturellen Begegnungszentrum( IBZ ) Juxbude e.V. ( Stand 2010 )

 

 

1. Grundlagen der Arbeit in einer offenen Einrichtung

    für Kinder und Jugendliche

 

a.      Gesetzliche Grundlagen

 

Die Arbeit in einer offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche muss den Anforderungen gerecht werden, die das Gesetz an alle Maßnahmen der Jugendhilfe stellt. Demnach muss sie jungen Menschen ermöglichen, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, damit sie ihre Persönlichkeit frei entfalten und lernen, die Würde des Menschen zu achten. Zugleich soll sie ihnen helfen, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen und ihre eigenen Rechte und Interessen unter Achtung der Rechte anderer wahrzunehmen. Ebenso soll sie dazu befähigen, ihre Pflichten gegenüber Mitmenschen, Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen und an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft mitzuwirken.

KJHG / SGB VIII

 

 

b.      Spezifischer Charakter der Arbeit in einer offenen Einrichtung

für Kinder und Jugendliche

 

Die Arbeit ist vor allem offene Kinder- und Jugendarbeit, d.h. ihr spezifischer Charakter besteht insbesondere in der Offenheit und freiwilligen Teilnahme an den Angeboten. Obwohl diese Teilnahme und Aktivitäten im Rahmen der Kultur- und Bildungsangebote im Haus Ziel der Arbeit sind, bleibt die Grundlage der offenen Arbeit die Akzeptanz des Interkulturellen Begegnungszentrums als Ort, der zunächst der Entspannung und Unterhaltung der Kinder und Jugendlichen im Sinne eines Treffpunkts dienen soll.

Ausgangspunkt der Arbeit ist also der offene Bereich, in dem keine Verpflichtung besteht, sich in irgendeiner Weise an den Angeboten zu beteiligen. Somit kann dem Wunsch der Kinder und Jugendlichen verschiedener Kulturen und Nationen nach einem Treffpunkt entsprochen werden, wo sie in Gruppen oder als Einzelne zwanglos zusammen kommen können.

 

Vom offenen Bereich ausgehend können Angebote in Form von Spielen, Gruppenaktivitäten oder öffentlichen Veranstaltungen wahrgenommen werden. Die pädagogischen Aufgaben im IBZ beinhalten sowohl sozialarbeiterische, als auch freizeit- und kulturpädagogische Aspekte. Um die erzieherischen und jugendbildenden Möglichkeiten ausschöpfen zu können, ist es anzustreben, eine Balance zwischen unterhaltenden Freizeitmaßnahmen und aufklärenden, lernmotivierenden Bildungs- und Kulturangeboten für viele Kinder und Jugendliche verschiedener, sozialer Herkunft und Bildungsniveaus sowie integrativen und unterstützenden Maßnahmen für sogenannte „Randgruppen“ oder Einzelne herzustellen.

Der spezifische Charakter der Arbeit im IBZ lässt sich somit als Schaffung und pädagogische Begleitung eines Treffpunkts beschreiben, in dem spielerisches Lernen und freiwillige Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten für möglichst viele Kinder und Jugendliche realisierbar werden; und zwar auch solche, die woanders nicht ausreichend gefördert werden können oder konnten.

2. Zielgruppen

   

Das interkulturelle Begegnungszentrum steht allen Menschen offen- ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer sozialen Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Glaubens und ihrer Weltanschauung.

Schwerpunktmäßig sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren angesprochen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass sowohl ein harmonisches Miteinander als auch ein Nebeneinander entsteht und die durch Alter, Geschlecht und Interessen verschiedenen Gruppen sich nicht in ihrer Entfaltung behindern

(Kinderbereich: 6-11 Jahre und Jugendbereich: 12-17 Jahre).

 

 

 

3. Zielvorstellungen     

 

 

3.1 Demokratische Erziehung

 

Ziel der Arbeit im IBZ sollte in erster Linie die Erziehung zu demokratischem Handeln und die Herausbildung demokratischen Bewusstseins sein. Die Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen beginnt nicht erst mit der Teilnahme am parlamentarischen Willensbildungsprozess, sondern schon in der alltäglichen Kommunikation und Interaktion zwischen Kindern und Jugendlichen. Demokratisches Handeln muss darum in Alltagssituationen gelernt werden.

Das IBZ stellt ein günstiges Lernfeld für Einblicke in gesellschaftliche Zusammenhänge dar. Elternhaus und Schule sind zwar nach wie vor wichtige Sozialisationsinstanzen, jedoch bedarf es in einer zunehmend komplizierter werdenden Umwelt zusätzlicher Orientierungshilfen für die Bewältigung aller anfallenden sozialen, kulturellen und politischen Anforderungen.

Eine Herausforderung für die Entwicklung zu einer selbstbewussten und kritischen Persönlichkeit stellt die Kommerzialisierung der Freizeitsphäre dar. Um den von dort ausgehenden Reizen nicht unkritisch zu unterliegen, ist ein Sozialisationsprozess notwendig, der die Vermittlung und Stabilisierung von demokratischen Werten beinhaltet. Zu diesen Werten gehört die positive Einstellung zu sozialer Gerechtigkeit, Gemeinschaft, Gleichberechtigung der Geschlechter, Toleranz und Akzeptanz von Minderheiten. Der Alltag im IBZ bietet Möglichkeiten, unter pädagogischer Anleitung demokratische Strukturen zu schaffen oder auch Sensibilität für die Entstehung undemokratischer Strukturen zu entwickeln.

 

 

3.2 Entwicklung von Eigeninitiative, Selbstbewusstsein und Kritikfähigkeit   

 

Die psychische und intellektuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist immer auch abhängig von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Zeitalter zunehmender Konsumorientierung müssen spielerische Aktivität und Entwicklung von Eigeninitiative wieder gelernt werden. Die Arbeit in einer öffentlichen Einrichtung für Kinder und Jugendliche sollte sein Hauptaugenmerk darauf legen, daß Eigeninitiative gegenüber passivem Konsum als positiv erfahren wird. Erforderlich dafür ist die Unabhängigkeit von Normen, die gegenwärtig von der Masse der Bevölkerung als verbindlich angesehen werden. Deshalb ist eine Steigerung des Selbstbewusstseins und der Kritikfähigkeit zu erzielen, die Kinder und Jugendliche in die Lage versetzen kann, selbst zu entscheiden, ob sie modische Erscheinungen nachahmen oder eigenständig und aktiv die Bewältigung ihres Lebens anstreben wollen.

 

 

3.3 Soziales Lernen 

 

Obwohl die soziale Eingebundenheit des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in seine Umwelt offensichtlich ist und obwohl Verfassung als auch die primären Sozialisationsinstanzen den sozialen Charakter menschlicher Existenz nicht in Frage stellen, gibt es heute viele Tendenzen, die einer sozialen Integration entgegenwirken:

Kommunikations- und Interaktionsprobleme nehmen ebenso zu wie Isolationserscheinungen. Oftmals sind Elternhaus und Schule überfordert, Prozesse sozialen Lernens in effizienter Weise in Gang zu setzen und zu begleiten.

Hier ist die Arbeit in einer öffentlichen Einrichtung für Kinder und Jugendliche gefordert, durch Beispiele sozialer Orientierungsmuster Anreize für ein entsprechendes Handeln zu geben. Besonders dafür geeignet sind Gruppenerfahrungen, aber auch das Verhalten der pädagogischen MitarbeiterInnen im Alltag des IBZs hat exemplarischen Charakter und ggf. Vorbildfunktion.

Aufgrund der vorhandenen Bandbreite der Möglichkeiten, Erfahrungen mit Vorbildern und Orientierungsmustern zu sammeln, stellt eine Einrichtung wie das IBZ ein umfassendes Lernfeld für das Begreifen der eigenen Rolle in der Gesellschaft als Mitglied der Gemeinschaft und als Individuum dar.

 

 

3.4 Politische und kulturelle Bildung  

 

Politische und kulturelle Bildung darf in diesem Sinne nicht nur als Gegenstand theoretischer Lehrveranstaltungen gesehen werden, sondern ist als Lernprozess zu begreifen, der schon in der alltäglichen Kommunikation und Interaktion der Kinder und Jugendlichen beginnt. Schon dort sollen sich die Grundlagen herausbilden, die den einzelnen Menschen zum mündigen Bürger werden lassen.

Die Aufarbeitung möglichst jugendbezogener Themen aus der leichter erfahrbaren, näheren Umwelt muss der nächste Schritt einer politischen und kulturellen Bildung im IBZ sein. Angebote in dieser Richtung sollen Orientierungen geben, d.h. Perspektiven aufzeigen, die aus unbefriedigenden Situationen herausführen und so zur Bewältigung psychischer und sozialer Probleme beitragen können.

 

 

 

4. Arbeitsfelder/Prinzipien

 

     4.1 Organisation und Verwaltung

 

Grundlage der pädagogischen Arbeit im IBZ ist die Organisation und Verwaltung des       technischen Apparates und des Programmangebotes. Die Organisations- und Verwaltungsarbeit wird zum größten Teil von den Mitarbeitern im IBZ selbst geleistet.

Sie findet durch den Vorstand und die Mitglieder des Vereins eine ergänzende Unterstützung und wird ergänzt von der Mitarbeit durch die Parität (Personalangelegenheiten/Finanzen).

 

 

4.2 Offene Arbeit

 

Zum so genannten offenen Bereich des IBZs gehören die Aufenthaltsräume im Kinderbereich mit Spiel- & Toberaum, Küche, Medienraum sowie das separate Gebäude mit Jugendcafé und Billardraum als auch die direkte Umgebung des IBZs. Voraussetzung für einen harmonischen Betrieb in einer öffentlichen Einrichtung für Kinder und Jugendliche ist die Aufrechterhaltung des Regelwerkes!

Der „Spielraum“ im Umgang mit den Hausregeln der Juxbude muss größer sein, als in

Einrichtungen, in denen ständig verschiedene Alters- und Interessengruppen miteinander verkehren, wenn es als Lernfeld dienen soll.

Das Austesten der Grenzen und Möglichkeiten sozialen Zusammenlebens stellt eine der wesentlichen Erfahrungsebenen des IBZs dar.

 

Eine pädagogische Intervention im offenen Bereich seitens der MitarbeiterInnen erfolgt lediglich dann, wenn Lernprozesse nicht stattfinden oder wenn die Gefahr besteht, dass sich unsoziale Verhaltensweisen durchsetzen. Beobachtung und Anleitung bildet dabei einer der größten Parts für die MitarbeiterInnen.

 

 

4.3 Gruppenarbeit

 

Das wichtigste pädagogische Ziel in der Gruppenarbeit ist das soziale Lernen; das Erwerben von Fachkenntnissen ist lediglich ein gewünschter Nebeneffekt. Die Herausbildung von Qualitäten wie Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsvermögen, Selbstvertrauen etc. sind dabei von besonderer Bedeutung. Diverse Gruppen oder Kurse stellen geeignete Felder dar, in denen Erfahrungen für weitere Lebenszusammenhänge gemacht werden können und soziale Problemstellungen wie Geschlechterrollen, Autorität und Herrschaft, Disziplin und Arbeitsorganisation, Partizipation bei Entscheidungsprozessen usw. erkannt und aufgearbeitet werden können. Obwohl die Gruppenarbeit und die dort stattfindenden Lernprozesse von den pädagogischen Mitarbeitern  begleitet werden, besteht das Ziel in der Einübung von sozialen Verhaltensweisen, die auch ohne Gruppenleiter im gesellschaftlichen Leben praktiziert werden sollten.

 

 

4.4 Bildungsarbeit mit nachhaltiger Entwicklung

 

Die Arbeit im IBZ sollte Kinder und Jugendliche auch im Freizeitbereich mit Bildungsinhalten konfrontieren, die die Arbeit der Schule und anderer Bildungseinrichtungen positiv ergänzen, nachhaltig fördern und entwickeln. Kulturveranstaltungen mit Musik, Theater und Filmdarbietungen gehören ebenso dazu wie Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen, Lesungen und Diskussionen in der Gruppe oder mit Einzelnen. Themen hierbei könnten z.B. Ausländerfeindlichkeit, Mädchen und Frauen in der Gesellschaft, Gewalt, Drogen oder Aids sein.

Erfolgreich sind solche Bildungsmaßnahmen besonders dann, wenn sie sinnvoll in das Unterhaltungs- und Freizeitprogramm integriert werden. Ziel ist dabei die Ermöglichung einer qualifizierten Partizipation am politischen und kulturellen Leben.

 

 

 

 

4.5 Arbeit mit Migranten

 

Gerade in einer Einrichtung der interkulturellen Begegnung muss ein wichtiges Ziel der demokratischen Kinder- und Jugendarbeit die Erziehung zur „Völkerverständigung“ sein. Die Achtung vor den kulturellen Besonderheiten anderer Nationen ist nicht selbstverständlich und muss häufig von den Kindern und Jugendlichen gelernt werden. Die pädagogischen Mitarbeiter müssen sowohl die Kommunikation und Interaktion im Alltag als auch die Produktionen der Medien beobachten und dort eingreifen, wo ausländerfeindliche Einstellungen sichtbar werden. Aber die Reaktion auf  Fremdenfeindlichkeit und rassistische Tendenzen allein reicht nicht aus. Es müssen vielmehr spezifische Angebote gemacht werden, die das Interesse an anderen bzw. fremden Herkunftsländern wecken, das Kennen lernen fördern und Vorurteile abbauen.

 

 

4.6 Geschlechtspezifische Arbeit  

 

In der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind Mädchen oftmals in der Unterzahl der Besucher. Die Arbeit in einem IBZ muss sich jedoch mit den Interessen, Bedürfnissen und auch spezifischen Schwierigkeiten der weiblichen und auch der  männlichen Besucher beschäftigen und adäquate Gruppen- und Bildungsangebote, spezielle Kurse in verschiedensten Bereichen und besondere Kulturveranstaltungen anbieten. Wichtig sind aber gerade inhaltliche Veranstaltungen, die sich mit den Problematiken des jeweiligen Geschlechtes beschäftigen. Eine besondere Förderung von Mädchen, die in eher jungenspezifischen Gruppen mitmachen möchten sollte ebenso stattfinden wie für Jungen.

Die besondere Situation von Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte, die oft aufgrund ihrer kulturellen und religiösen Einschränkungen durch ihr Elternhaus nicht die Möglichkeit besitzen, öffentliche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche allein zu besuchen, muss genauso erfasst werden. Gerade in einem IBZ ist es deshalb wichtig, bei Bedarf spezielle Angebote zu gewährleisten, die geschlechtsspezifisch genutzt werden können.

Mädchen und auch Jungen sollen und müssen die Erfahrung machen, dass ihre Belange im IBZ ernst genommen werden und sie sich hier an einem Ort befinden, wo sie von allen Mitarbeitern vor sexuellen bzw. körperlichen Übergriffen geschützt werden.

 

 

4.7 Elternarbeit

 

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Freizeitbereich kann und darf nicht immer isoliert vom Elternhaus geleistet werden. Angesichts der häufig bestehenden Probleme zwischen den Generationen hat die Kinder- und Jugendarbeit im IBZ auch die Aufgabe, zwischen jung und alt zu vermitteln. Kontaktmöglichkeiten können bei Bedarf sowohl als Einzelgespräch in der Einrichtung selbst als auch ein Hausbesuch, eine Veranstaltung für bzw. mit Eltern oder sogar die Einbeziehung der Eltern in die pädagogische Arbeit sein.

 

 

4.8 Beratungstätigkeit

 

Das IBZ bietet sich als geeignete Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche an, die aus verschiedensten Gründen nicht bereit oder in der Lage sind, spezielle Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen. Bei Problemen, die die Lebensperspektive, Schul- und Arbeitssituation, Familie oder freundschaftliche Beziehungen betreffen, ist eine erste Beratung durch die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung möglich und sinnvoll.

Darüber hinausgehende Beratung muss von den entsprechenden Institutionen wie z.B. Jugendamt, Sozialpädagogische Familienhilfe, Drogenberatungsstelle  u.ä. geleistet werden. Die Vermittlung zu solchen Beratungsinstitutionen muss von den Mitarbeitern mit sehr viel Einfühlungsvermögen erfolgen, damit die individuelle Situation des Rechtsuchenden berücksichtigt bleibt und ein Gefühl des Abgeschobenseins vermieden wird. Begleitung ist im Einzelfall ebenso notwendig und bei Bedarf machbar.

 

 

4.9 Kontakte zum sozialen Umfeld und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Die vielfältigen Aufgaben eines IBZs müssen gegenüber der Öffentlichkeit transparent dargestellt werden. Die zentrale Position innerhalb eines kommunalen Verbundsystems muss deutlich werden, so dass die verschiedensten Institutionen und Einzelpersonen die Einrichtung als mögliche Anlaufstelle für private und öffentliche Anliegen wahrnehmen und zu einem Zentrum der Kommunikation sowie sozialer, kultureller und politischer Aktivitäten machen.

Schwerpunkt dieser Aktivitäten bleibt zwar die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, jedoch erhält diese eine Qualifizierung, wenn sie dazu beiträgt, Zusammenhänge zwischen Kindern und Jugendlichen und anderen gesellschaftlichen Gruppen bzw. Institutionen herzustellen. Von großer Bedeutung ist dabei in diesem Zusammenhang die positive Außendarstellung des IBZs, da in der Regel Vorurteile gegenüber öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche bestehen.

Zu einer positiven Darstellung des IBZs gehört neben der gut laufenden, alltäglichen Arbeit eine ansprechende Gestaltung der Räumlichkeiten, ein gepflegtes Äußeres der Einrichtung, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Kontakte zu Vereinen und Verbänden und die Darstellung des Programms in der Presse.

 

 

 

5. Wie wir arbeiten

 

5.1 Hausordnung

 

Die 13 wichtigsten Hausregeln IBZ Juxbude e.V.

 

  1. Grundsätzlich gilt, dass die Juxbude für alle Kinder und Jugendlichen geöffnet ist und man sich gut versteht, akzeptiert und vor allem respektiert!
  2. Wer gut miteinander auskommen will, muss sich auch mal streiten! Körperliche Gewalt lehnen wir jedoch grundsätzlich ab!

Dies gilt wie die übrigen Regeln sowohl für die Häuser, als auch für das Grundstück der Juxbude. Auseinandersetzungen, die in der Juxbude beginnen und außerhalb des Hauses ausgetragen werden sollen („…dann gehen wir eben auf den Schulhof.“) fallen ebenso in unseren Regelungsbereich wie Drohungen („…ich erwisch dich draußen noch, warte ab!“).

  1. Die Juxbude ist eine absolut waffenfreie Zone!!!
  2. Es darf jederzeit „gespielt“ werden!!! Gegen Pfand kann man auch Kickern und/oder Billard spielen!
  3. Keine sexistische Anmache von BesucherInnen und MitarbeiterInnen- weder durch Worte noch körperlich!
  4. Keine rassistische Anmache von BesucherInnen und MitarbeiterInnen!
  5. Bei Problemen mit anderen BesucherInnen und/oder MitarbeiterInnen kann man sich immer an einen der MitarbeiterInnen wenden und um Hilfe oder Rat bitten!
  6. Kein vorsätzliches Nerven anderer BesucherInnen oder auch von MitarbeiterInnen um des Nervens willen:

Juxbude macht Laune und Spaß ist, wenn beide lachen!

9.      Kein Alkoholverzehr im Haus bzw. Mitnahme von Alkohol ins Haus! Betrunkene BesucherInnen müssen draußen bleiben!

10.) Bei uns kann man günstig Essen und Getränke kaufen!

11.) Rauchen im Haus ist verboten! Drogen sind absolut verboten!!!

12.) Keine Verschmutzungen, Beschädigungen des Hauses und der Einrichtung!

13.) Bei Konflikten die Bereitschaft zum klärenden Gespräch (z.B. im Büro) zeigen.

Diese Regel können sowohl die MitarbeiterInnen als auch die BesucherInnen bei Bedarf einfordern!

 

DIE HAUSREGELN HÄNGEN ÜBRIGENS NICHT NUR AUS,

SONDERN SIE WERDEN VOR ALLEM IM ALLTAG GELEBT!!!

 

 

5.2 Öffnungszeiten

 

Die Juxbude ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 15 bis 20 Uhr geöffnet! Dienstags und freitags haben wir getrennte Öffnungszeiten der beiden Altersgruppen. An diesen beiden Tagen haben wir von 15-17.30 Uhr für 6- bis 11-jährige und von 17.30- 20 Uhr für alle ab 12 Jahren geöffnet. Dies hängt mit der Kooperation mit der Spätgruppenbetreuung der Eine-Welt-Schule zusammen.

 

 

5.3 Wochenplan

 

Wir arbeiten in der Regel nach einem Wochenplan, der regelmäßig je nach Bedarf überarbeitet wird. Die Mitarbeiter werden dort immer freitags bei der Teambesprechung für die jeweils kommende Woche eingetragen.

 

 

5.4 Partizipation

 

Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist uns sehr wichtig, daher bleiben wir auch nach unseren Möglichkeiten immer flexibel in unseren Angeboten und Aktionen, die wir regelmäßig in so genannten Hausversammlungen zur Diskussion stellen bzw. überarbeiten. An dem derzeitigen Angebot und der Erstellung des Wochenplans waren die Besucher auch maßgeblich beteiligt.

 

 

5.5 Kooperation im Stadtteil

 

Durch die Mitarbeit im Netzwerk BOA (Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Oberen Altstadt) ist die Juxbude sehr gut im Stadtteil integriert und kooperiert intensiv mit vielen anderen Bildungseinrichtungen in Minden (z.B. FRIWO, Familienzentrum Martini, BF, Eine-Welt-Dorf,  u.v.m.).

Eine besondere Kooperation besteht mit der Eine-Welt-Schule Minden und dem dazugehörigen Offenen Ganztag (Träger: EBH Minden/DRK) durch die Spätbetreuung, die zweimal wöchentlich in unserer Einrichtung stattfindet. Hier nehmen regelmäßig bis zu 18 Kinder teil, die mit einem Erzieher zu uns kommen und dann bei uns betreut werden.

Außerdem kooperieren wir mit der VHS, die in unseren Räumlichkeiten viermal die Woche vormittags die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren durchführt, deren Mütter in der Zeit (8.45-12.45 Uhr) ein Integrationskurs speziell für Frauen an der VHS nebenan besuchen.

Intensive Kooperation besteht natürlich auch zu den Kinder- & Jugendeinrichtungen der Stadt Minden und dem dafür zuständigen Fachbereich 4.2. Hier finden regelmäßig Leitungsrunden und große Dienstbesprechungen statt, an denen die hautamtlichen Mitarbeiter teilnehmen.

Bei Bedarf  kooperieren wir selbstverständlich auch mit dem Fachbereich 4.3 ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des Jugendamtes der Stadt Minden.

 

 

5.6 Aus- & Weiterbildung/Praktikanten

 

Je nach unseren finanziellen Möglichkeiten versuchen wir einmal jährlich eine Fortbildung pro Mitarbeiter in unterschiedlichen Bereichen durchzuführen.

Bei Bedarf bieten wir die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter in Zusammenarbeit mit dem Freizeitmitarbeiterclub e.V. und der Stadt Minden an und übernehmen ggf. auch für die von uns auserwählten, dafür geeigneten Jugendlichen ab 16 Jahre, die Teilnahmekosten hierfür.

Grundsätzlich sind wir immer offen für Praktikanten jeder Art. Voraussetzung ist allerdings die Volljährigkeit, da unsere ältesten Besucher 17 Jahre alt sind.

 

 

 

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>